INFORMATIONEN DES SCHWEIZERISCHER LUFTVERBUND

KONKURS TAUCHLÄDELI AG; KILCHBERG
Infolge des Konkurses von der Tauchlädeli AG, Kilchberg ist die Füllstation in Kilchberg nicht mehr in Betrieb. Zudem müssen alle U-Key Schlüssel mit der Nummer 2001 - 2999 bei einem der Luftverbundmitgliedern abgegeben werden! Forderungen wegen Restguthaben und Depot müssen beim Konkursamt Kilchberg platziert werden.
 

AUFLADEN DER U-KEY'S
Ab sofort können die U-Key Schlüssel auch von Fremdstationen wieder aufgeladen werden. Achtung dies funktioniert erst bei diesen Anlagen die entsprechen umgestellt worden sind!
 

NEUE FÜLLSTATIONEN DES SCHWEIZERISCHEN LUFTVERBUNDES
SCUBA VIVA Zürich hat die ehemalige Füllstation von Tauchsport Turicum AG übernommen. So hat es ab sofort wieder eine Füllstation in der Stadt Zürich. Die U-Key Schlüssel von der Firma Tauchsport Turicum wurden von SCUBA VIVA übernommen. Somit können alle Kunden die über einen solchen U-Key Schlüssel verfügen, diesen nach wie vor einsetzen und natürlich auch wieder aufladen.Die Füllstation liegt direkt an der Strasse und ist daher sehr einfach erreichbar. Mit eigenen Parkplätzen!
 

NEUE FÜLLSTATIONEN DES SCHWEIZERISCHEN LUFTVERBUNDES
Seit Ende Januar 2009 können Taucher/innen beim Tauch-Treff Thunersee, Hilterfingen an der AIR-FILL-Anlage ihre Flasche füllen. Die Füllstation bietet Luft 200 Bar und Nitrox 36% an 365 Tagen an. Die Füllstation liegt direkt an der Hauptstrasse und ist daher sehr einfach erreichbar.

 

U-Key SCHLÜSSEL UMPROGRAMMIEREN AUF NITROX und/oder LUFT 300 BAR
Unter Vorweisung der gültigen Zertifikation als Nitrox-Taucher und Nachweis der gesetzlich geprüften Nitroxflasche und / oder 300 BAR, kannst du deinen U-Key mit dem gewünschten Medium freischalten lassen, so dass du bei allen Füllstationen die Nitrox anbieten diese auch beziehen kannst. Für die Umprogrammierung bringst du deinen U-Key einfach zu deiner Bezugstelle.

 

KENNZEICHNUNG UND BEZETTELUNG VON TAUCHFLASCHEN FÜR NITROX
Die Kennzeichnung und Bezettelung von Druckgefässen ist im ADR (Europäisches Übereinkommen für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse) geregelt.

Die Angaben dürfen entweder eingeprägt oder auf einem am Gefäss befestigten dauerhaften Schild oder Zettel oder durch eine haftende und deutlich sichtbare Kenzeichnung, ..., angebracht sein.

Daher gilt: Es darf zwingend nur das Medium abgefüllt werden, dass auch auf der Flasche klar gekennzeichnet ist.

Es dürfen keine Nitroxflaschen mit Pressluft gefüllt werden oder umgekehrt!

Um Deine Tauchflasche bei einem Wechsel des Mediums entsprechen vorzubereiten und richtig zu kennzeichnen hilft Dir Dein Luftverbundmitglied gerne weiter.

Wir möchten alle Benutzer auf die gesetzliche Regelung aufmerksam machen. Bei Missbrauch dieser Regelung wird nötigenfalls der Luftverbund dem Benutzer seinen Schlüssel ohne jegliche Rückgabe von Depot / Restbetrag entziehen.

Der Betreiber der Füllstation, der Hersteller  der Füllstation sowie der Luftverbund lehnt jegliche Haftung ab, wenn die gesetzlichen Bestimmungen missachtet werden!