INFORMATIONEN DES
SCHWEIZERISCHER LUFTVERBUND
KONKURS TAUCHLÄDELI AG; KILCHBERG
Infolge des Konkurses von der Tauchlädeli AG, Kilchberg ist die Füllstation in
Kilchberg nicht mehr in Betrieb. Zudem müssen alle U-Key Schlüssel mit der
Nummer 2001 - 2999 bei einem der Luftverbundmitgliedern abgegeben werden!
Forderungen wegen Restguthaben und Depot müssen beim Konkursamt Kilchberg
platziert werden.
AUFLADEN DER U-KEY'S
Ab sofort können die U-Key Schlüssel auch von Fremdstationen wieder aufgeladen
werden. Achtung dies funktioniert erst bei diesen Anlagen die entsprechen
umgestellt worden sind!
NEUE FÜLLSTATIONEN DES SCHWEIZERISCHEN
LUFTVERBUNDES
SCUBA VIVA Zürich hat die ehemalige Füllstation von Tauchsport Turicum AG
übernommen. So hat es ab sofort wieder eine Füllstation in der Stadt Zürich. Die
U-Key Schlüssel von der Firma Tauchsport Turicum wurden von SCUBA VIVA
übernommen. Somit können alle Kunden die über einen solchen U-Key Schlüssel
verfügen, diesen nach wie vor einsetzen und natürlich auch wieder aufladen.Die Füllstation
liegt direkt an der Strasse und ist daher sehr einfach erreichbar. Mit eigenen
Parkplätzen!
NEUE FÜLLSTATIONEN DES SCHWEIZERISCHEN
LUFTVERBUNDES
Seit Ende Januar 2009 können
Taucher/innen beim Tauch-Treff Thunersee,
Hilterfingen an der AIR-FILL-Anlage ihre Flasche
füllen. Die Füllstation bietet Luft 200 Bar und Nitrox 36% an 365 Tagen an. Die Füllstation
liegt direkt an der Hauptstrasse und ist daher sehr einfach erreichbar.
U-Key SCHLÜSSEL UMPROGRAMMIEREN AUF NITROX
und/oder LUFT 300 BAR
Unter Vorweisung der gültigen Zertifikation als
Nitrox-Taucher und Nachweis der gesetzlich geprüften Nitroxflasche und / oder
300 BAR, kannst du deinen U-Key mit dem gewünschten Medium freischalten lassen,
so dass du bei allen Füllstationen die Nitrox anbieten diese auch beziehen
kannst. Für die Umprogrammierung bringst du deinen U-Key einfach zu deiner
Bezugstelle.
KENNZEICHNUNG UND BEZETTELUNG VON
TAUCHFLASCHEN FÜR NITROX
Die Kennzeichnung und Bezettelung von
Druckgefässen ist im ADR (Europäisches Übereinkommen für die Beförderung
gefährlicher Güter auf der Strasse) geregelt.
Die Angaben dürfen entweder eingeprägt oder auf einem am Gefäss befestigten dauerhaften Schild oder Zettel oder durch eine haftende und deutlich sichtbare Kenzeichnung, ..., angebracht sein.
Daher gilt: Es darf zwingend nur das Medium abgefüllt werden, dass auch auf der Flasche klar gekennzeichnet ist.
Es dürfen keine Nitroxflaschen mit Pressluft gefüllt werden oder umgekehrt!
Um Deine Tauchflasche bei einem Wechsel des Mediums entsprechen vorzubereiten und richtig zu kennzeichnen hilft Dir Dein Luftverbundmitglied gerne weiter.
Wir möchten alle Benutzer auf die gesetzliche Regelung aufmerksam machen. Bei Missbrauch dieser Regelung wird nötigenfalls der Luftverbund dem Benutzer seinen Schlüssel ohne jegliche Rückgabe von Depot / Restbetrag entziehen.
Der Betreiber der Füllstation, der Hersteller der Füllstation sowie der Luftverbund lehnt jegliche Haftung ab, wenn die gesetzlichen Bestimmungen missachtet werden!